Motorsport

Auto und Karneval: Wann ist Schluss mit lustig?

Alkohol, Promillegrenzen, Kostüme

Auto und Karneval: Wann ist Schluss mit lustig?

Karnevalisten am Steuer: Schon 0,3 Promille können zu viel sein. Und auch eine solche Maskerade ist nicht kompatibel mit den Verkehrsvorschriften.

Karnevalisten am Steuer: Schon 0,3 Promille können zu viel sein. Und auch eine solche Maskerade ist nicht kompatibel mit den Verkehrsvorschriften. HUK 

Nach zwei Jahren Pandemie ist der karnevalistische Nachholbedarf groß. Es darf wieder gefeiert werden - und das geht in aller Regel nicht ohne diverse Gläschen Alkohol ab.

Ob Kölsch, Prosecco oder ein bunter Cocktail: Wer mehr oder weniger Hochprozentiges intus hat, lässt am besten die Finger von seinem Fahrzeug und nimmt das Taxi beziehungsweise die "Öffis".

Welche Promillegrenzen gelten?

Für den Gesetzgeber hört der Spaß spätestens bei 0,5 Promille im Blut respektive einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l auf. Autofahrer und Autofahrerinnen, die dergestalt alkoholisiert erwischt werden, müssen mit 528,50 Euro Bußgeld, einem einmonatigen Fahrverbot sowie zwei Flensburg-Punkten rechnen. Handelt es sich nicht um die erste Trunkenheitsfahrt, fallen die Sanktionen noch härter aus.

Herantrinken sollte man sich an die 0,5-Promillegrenze besser nicht. Denn auch 0,3 Promille können schon zu viel sein - dann nämlich, wenn es zu einem Unfall kommt beziehungsweise Auffälligkeiten wie Schlangenlinienfahren oder eine unscharfe Aussprache zutage treten.

Besonders heftig fällt der Karnevals-Kater für den aus, der mit mehr als 1,1 Promille am Steuer sitzt. Dann ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten und es liegt keine bloße Ordnungswidrgkeit mehr vor, sondern eine Straftat. Entsprechend drastisch sind die Konsequenzen, die im Übrigen ein Gericht bestimmt: Zur Geldstrafe - bei Ersttätern um die 30 bis 40 Tagessätze, die sich nach dem Netto-Monatsgehalt berechnen -, kommen drei Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Letzteres bedeutet, dass der Führerschein nicht einfach nach einer bestimmten Frist zurückgegeben wird, sondern neu beantragt werden muss. Dieser Antrag kann in aller Regel erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten gestellt werden.

Ab 1,6 Promille ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass eine Medizinisch-Psychologischen Untersuchung angeordnet wird. Erst wenn die MPU erfolgreich absolviert wurde, ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglich.

In besonders schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Was ist mit E-Scooter und Fahrrad?

Auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie hinterm Steuer, gegen eine Erhöhung haben sich eben erst die Experten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochen. Angetrunkene Radfahrer, die einen Unfall verursachen, riskieren ab 0,3 Promille ihren Führerschein. Ab 1,6 Promille gelten sie grundsätzlich als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat, die eine Geldstrafe, zwei Flensburg-Punkte sowie die Anordnung einer MPU nach sich zieht. Wird diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist bestanden, ist die Fahrerlaubnis weg. Ein Verfahren wird in aller Regel auch dann eingeleitet, wenn der Alkoholsünder/die Alkoholsünderin gar keinen Führerschein besitzt.

Was gilt für Fahranfänger?

Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit müssen sie eine 0,0-Promillegrenze einhalten. Das heißt: Alkohol am Steuer ist für sie komplett tabu.

Und der Morgen danach?

Eine Faustregel besagt, dass es etwa zehn Stunden dauert, bis der Körper ein Promille Alkohol abgebaut hat. Je nach Körpergewicht und Verfassung kann das aber variieren und womöglich noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wer die Nacht durchzecht hat, sollte also den Restalkoholpegel bedenken und sich gegebenenfalls nicht ans Steuer setzen.

Bin ich als Beifahrer raus?

Nicht unbedingt. Wer zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins Auto steigt, dem kann unterstellt werden, dass er gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt. Wenn es zu einem Unfall kommt und der Mitfahrende Verletzungen davonträgt, muss er damit rechnen, dass ihm Ansprüche gegen den Unfallverursacher - Schmerzensgeld etwa - gekürzt werden.

Wie sieht es sonst mit dem Versicherungsschutz aus?

Er ist bei alkoholisierten Fahrten gefährdet. Die HUK-Coburg-Versicherung weist in diesem Zusammenhang auf die sogenannte Trunkenheitsklausel hin. Lässt sich ein Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Die Kfz-Haftpflicht reguliert dann zwar den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress und kann von ihm bis zu 5000 Euro zurückfordern.

In der Kaskoversicherung wiederum darf sich der Versicherer auf die Leistungsfreiheit berufen und den Schaden nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlen.

Wichtig: Ab 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich.

Karnevalskostüm: Was ist am Steuer erlaubt?

Zunächst einmal darf die Verkleidung weder die Bewegungsfreiheit noch die freie Sicht oder das Gehör beeinträchtigen. Passiert ein Unfall, ist unter Umständen der Versicherungsschutz - Stichwort "grobe Fahrlässigkeit" - beeinträchtigt.

Zudem muss der Fahrer respektive die Fahrerin klar erkennbar sein. Das bedeutet, dass Masken, die das Gesicht verdecken, verboten sind. Wer diese Vorschrift missachtet, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro.

Autofahrer und Autofahrerinnen, die aufgrund ihrer Maskerade nicht auf einem Blitzerfoto zu identifizieren sind, dürfen zwar darauf hoffen, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Aber: Der Halter/die Halterin des Fahrzeugs kann zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.

Ulla Ellmer