Dies teilte der DFB am Dienstag mit.
Das Sportgericht hatte den Zweitligisten wegen sieben Fällen von ungebührlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen von insgesamt 137.925 Euro belegt.
Die Ostseestädter könnten davon bis zu 45.900 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, hieß es in der Mitteilung.