Regionalliga (D)

David gegen Goliath: SVW hofft auf BGH-Urteil

Bundesgerichtshof soll Streit gegen Fußballverbände beenden

David gegen Goliath: SVW hofft auf BGH-Urteil

SV-Wilhelmshaven-Präsident Hans Herrnberger (li.) will seinen Klub über den Rechtsweg wieder in die Regionalliga Nord bringen.

SV-Wilhelmshaven-Präsident Hans Herrnberger (li.) will seinen Klub über den Rechtsweg wieder in die Regionalliga Nord bringen. picture alliance

Der SV Wilhelmshaven, in der vergangenen Saison aus der Landes- in die Bezirksliga abgestiegen, kann sich Hoffnung machen, über die höchste deutsche gerichtliche Instanz in die Regionalliga Nord zurückzukehren. Seit dem Jahr 2008 weigerte sich der Provinzklub, für den Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung von insgesamt 160.000 Euro an die argentinischen Vereine River Plate und Excursionistas zu zahlen. Dies rief die FIFA auf den Plan, es wurden zunächst Punktabzüge und schließlich der Zwangsabstieg angeordnet. Vollstreckt wurde diese finale Sanktion nach der Saison 2013/14.

OLG Bremen gibt SVW Recht - Verband geht in Revision

Der Verein klagte dagegen und argumentierte, dass der Spieler neben dem argentinischen auch einen italienischen Pass besitze und somit, laut Auffassung des Klubs, das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes habe. Nach mehreren Niederlagen hatten sie beim Oberlandesgericht Bremen Erfolg: Im Dezember 2014 wurde der Zwangsabstieg für rechtswidrig erklärt. Der Norddeutsche Fußballverband (NFV), der die Anordnung der FIFA zuvor durchgesetzt hatte und dem SVW zusätzlich das Startrecht in der Oberliga verweigerte - der Verein musste in der Landesliga antreten - wusch seine Hände in Unschuld und legte Revision vor dem BGH ein. "Diesen Entscheid hatten wir von oben nach unten umzusetzen", sagte Eugen Gehlenborg, Präsident des für die Regionalliga Nord zuständigen Norddeutschen Fußball-Verbandes, "die Instanzwege sind vorgegeben".

Norddeutscher Fußball-Verband wohl mit den schlechteren Karten

Der Prozessgegner, der NFV argumentierte in Person von Rechtsanwalt Thomas Kofler, dass sich der Verein mit der Teilnahme am Spielbetrieb den Regeln der FIFA unterworfen habe. "Das führt meines Erachtens im Ergebnis zur Unzulässigkeit dieser Feststellungsklage." Doch nach Prozessbeobachter und Sportrechtler Jan Orth hat der Verband mit dieser Argumentation die Zweifel des Senats wohl nicht ausräumen können und er "gehe davon aus, dass die Revision zurückgewiesen wird."

BGH-Urteil hätte weitreichende Folgen

Bestätigt der BGH in Karlsruhe die Sichtweise des OLG, hätte dies weitreichende Folgen für die Sportlandschaft. Die Fußballverbände wären gezwungen, die Unterwerfung ihrer Mitgliedsverbände und -vereine noch deutlicher zu regeln, für den SV Wilhelmshaven würden wieder rosigere Zeiten anbrechen: Der Bezirksligist würde die Verfahrenskosten und Einnahmeausfälle der vergangenen Jahre zurückfordern und zusätzlich die Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord beantragen. "Es hat einen Zwangsabstieg gegeben. Dann kann es auch einen Zwangsaufstieg geben", sagte SVW-Präsident Hans Herrnberger. "Wir werden ganz klar auf die Wiedereingliederung in die Regionalliga optionieren", kündigte er für den Fall eines Sieges an. Es würde eine Überraschung sein, sollte der Verein im September nicht Recht bekommen, hieß es zudem auf der Homepage des Klubs.

kög