Amateure (D)

Sportgericht München sperrt Spieler nach "Videobeweis"

Auf geblockten Freistoß folgen Beleidigungen und eine Tätlichkeit

Kreissportgericht München sperrt Kreisklasse-Spieler nach "Videobeweis"

Der Kamera entgeht nichts: Die Tätlichkeit eines Spielers des SVN München II hatte vor dem Sportgericht ein Nachspiel.

Der Kamera entgeht nichts: Die Tätlichkeit eines Spielers des SVN München II hatte vor dem Sportgericht ein Nachspiel. imago images/Beautiful Sports

In den zwei höchsten deutschen Profiligen gibt es den Videobeweis schon seit nunmehr vier beziehungsweise zwei Jahren. Kein Vergehen entgeht dem Kölner Keller, rotwürdige Vergehen werden noch an Ort und Stelle sanktioniert. Demzufolge sind nachträgliche Sperre, wie sie bis 2017 nach Studium der TV-Bilder auch in der Bundesliga noch gang und gäbe waren, zu krassen Ausnahmen geworden. Eine krasse Ausnahme ist so etwas auch im Amateurfußball, doch der "Merkur" hat eine Geschichte aus der Kreisklasse München 5 aufgeschrieben, die genau einen solchen Fall beschreibt.

Konkret ging es um folgende Szene: Izzet Akyüz vom FC Stern München wollte in der Kreisklasse-Partie des 5. Spieltags am 19. September in der 48. Minute die schnelle Ausführung eines Freistoßes des SVN München II verhindern. Den beherzten Sprung vor die Beine des Schützen fand dieser gar nicht lustig, es entwickelte sich eine Auseinandersetzung, in der Akyüz am Ende Rot wegen einer Beleidigung sah. Dem Schiedsrichter war jedoch entgangen, dass Akyüz während des Tumults vom gegnerischen Spieler ins Gesicht gegriffen wurde. Doch außen lief die Kamera, der FC Stern schickte das Video zum Kreissportgericht, das den SVN-Akteur nachträglich wegen einer Tätlichkeit sperrte. Zunächst per einstweiliger Verfügung, weil die eigentliche Verhandlung noch aussteht, doch zumindest die letzten beiden Spiele musste er zusehen.

Gegenüber dem "Merkur" fragte man sich beim SVN zerknirscht, seit wann es denn den Videobeweis im Amateurfußball gäbe, während man beim FC Stern dem Gerechtigkeitsempfinden nach gab, nach dem Motto: "Wenn unser Spieler wegen einer Beleidigung Rot kriegt, muss der andere Spieler wegen einer Tätlichkeit auch gesperrt werden".

Beim zuständigen Bayerischen Fußball-Verband (BFV) will man sich zu dem schwebenden Verfahren - schließlich läuft noch die Einspruchsfrist gegen die Sperre - nicht äußern, verweist aber darauf, dass mit diesem Präzedenzfall keineswegs die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters untergraben wurde, denn der hat schließlich die auf Video festgehaltene Tätlichkeit schlicht und ergreifend nicht gesehen.

stw

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