Amateure (D)

Wilhelmshaven klagt erfolgreich gegen NFV

Bahnbrechendes Gerichtsurteil im Streit um Zwangsabstieg?

Wilhelmshaven klagt erfolgreich gegen NFV

Schauplatz eines bahnbrechenden Urteils? Bremen.

Schauplatz eines bahnbrechenden Urteils? Bremen. picture alliance

Der Streit um die Ausbildungsentschädigung für den Argentinier Sergio Sagarzazu, der Anfang 2007 von River Plate aus seiner Heimat zum damaligen Regionalligisten wechselte, schwelt bereits seit langem. Wilhelmshaven weigert sich bis dato beharrlich, gemäß der FIFA-Statuten pauschal anfallende rund 160.000 Euro Ausbildungsentschädigung an zwei Klubs in Argentinien zu bezahlen.

Sowohl vor Verbandsgerichten, dem Internationalen Sportgerichtshof CAS sowie dem Landgericht Bremen in erster Instanz hatte der Klub zunächst noch juristische Niederlagen bei dem Versuch einstecken müssen, gegen den Zwang zur Bezahlung vorzugehen.

SV Wilhelmshaven - Vereinsdaten
SV Wilhelmshaven

Gründungsdatum

19.07.1972

Vereinsfarben

Gelb-Rot

mehr Infos

zum Thema

Die FIFA ordnete daraufhin den Zwangsabstieg des Klubs aus der Regionalliga Nord an, der durch den NFV durchgesetzt wurde, wenngleich der SVW auch aus sportlichen Gründen abstieg. Aus wirtschaftlichen Gründen erhielt Wilhelmshaven dann keine Lizenz für die Oberliga Niedersachsen und rutschte so bis in die Landesliga Weser-Ems durch, in der der Verein nach 19 Partien bislang Rang drei einnimmt.

Gegen den Zwangsabstieg hatten die Wilhelmshavener geklagt - und am Dienstagvormittag einen Sieg davongetragen: Gemäß der schriftlichen Begründung des Vorsitzenden Richters sei die Weigerung der Wilhelmshavener, eine Ausbildungsentschädigung zu bezahlen, nicht ausreichend für die Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsabstiegs.

Die entsprechende Klauseln, die Ausbildungsentschädigungen wie im Falle vom Sagarzazu vorsähen, würden zudem das Recht auf berufliche Freizügigkeit einschränken. "Solche Entschädigungen sind bislang durch Eventualitäts- und Zufallscharakter gekennzeichnet. Sie müssen sich an den tatsächlich angefallenen Ausbildungskosten und nicht am Marktwert des fertigen Spielers orientieren", heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Deutsche Fußball-Bund hat alles, was aus der Schweiz kam, einfach nur durchgereicht.

Harald Naraschewski, Rechtsanwalt SV Wilhelmshaven

"Die Höhe dieser Summe für einen Spieler, der gerade einmal 18 Monate bei uns war, haben wir immer für unverhältnismäßig gehalten. Wir sind dem Gericht dankbar dafür, dass es sich mit der nötigen Tiefe mit dieser Problematik beschäftigt hat", sagte der Wilhelmshavener Rechtsanwalt Harald Naraschewski. "Die FIFA und auch der CAS haben uns als kleinen Verein aus Deutschland nie wirklich ernst genommen. Und der Deutsche Fußball-Bund hat alles, was aus der Schweiz kam, einfach nur durchgereicht", so Naraschewski weiter.

OLG sieht Verstoß gegen Europarecht

Nach Ansicht der Bremer Richter hätten DFB und NFV die Entscheidungen der FIFA daraufhin überprüfen müssen, ob diese gegen zwingendes nationales oder internationales Recht verstoßen. Dies sei laut Urteilsbegründung hier der Fall, weil die festgesetzten Ausbildungsentschädigungen das Recht des Spielers auf Freizügigkeit nach Artikel 45 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzten, worauf sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch der Verein, der die Ablösesumme zu zahlen habe, berufen könne.

Die Argumentation die Richter: Die Europarechtswidrigkeit folge daraus, "dass nach den maßgeblichen Vorschriften der FIFA die Ausbildungsentschädigungen nach den pauschal eingeschätzten ersparten Ausbildungskosten des übernehmenden Vereins bemessen worden seien und nicht entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs".

Ob dieser juristische Sieg nun über den NFV auch den DFB oder sogar die FIFA ins Wanken bringen könnte, weil ein ordentliches Gericht jenseits der Verbands- und Sportgerichtsbarkeit ein Urteil fällte, wird die Zukunft zeigen. Denn in nächster Instanz wird sich wohl der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen: "Wir unterstützen den Norddeutschen Fußball-Verband bei seinem Gang vor den Bundesgerichtshof, denn wir sehen das Urteil sehr kritisch", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch.

Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist indes frühestens Ende 2015 zu rechnen. Vorerst offen sind daher auch die weiteren Konsequenzen für den SVW, wie etwaige Schadensersatzansprüche durch einen unrechtmäßigen Abstieg oder die Rückkehr der Wilhelmshavener in die Oberliga oder Regionalliga.

jom/sid/dpa