Bundesliga (D)

Werder Bremen gewinnt Rechtsstreit im Fall Davy Klaassen

Bundesligist muss keine Provision zahlen

Berufung zurückgenommen: Werder gewinnt Rechtsstreit im Fall Klaassen

Sein Transfer zog ein Nachspiel mit sich: Davy Klaassen im Werder-Trikot.

Sein Transfer zog ein Nachspiel mit sich: Davy Klaassen im Werder-Trikot. NurPhoto via Getty Images

Wie das Oberlandesgericht Bremen am Freitag mitteilte, hat Klaassens Agentur "Dietz Sports B.V." "die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 31.01.2022 zurückgenommen" und trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

In dem Rechtsstreit ging es um den Transfer des ehemaligen Werder-Spielers zum niederländischen Topklub Ajax Amsterdam. Der Wechsel war am 5. Oktober 2020 für eine Sockelablöse in Höhe von elf Millionen Euro über die Bühne gegangen - allerdings nur, weil das normalerweise bereits am 31. August endende Transferfenster wegen der Corona-Pandemie verlängert wurde.

"Dietz Sports B.V." forderte daraufhin eine Provision in Höhe von 250.000 Euro und berief sich auf den ursprünglich gültigen Vertrag, in dem der 31. August als Stichtag maßgebend für diese Provisionszahlung gewesen wäre. Werder argumentierte dagegen, dass diese Regelung angesichts der besonderen Corona-Umstände und der damit verschobenen Transferphase entsprechend anders auszulegen sei und das Ende der Wechselperiode - also der 5. Oktober - maßgeblich sein müsse.

Das Landgericht Bremen gab dem Bundesligisten Ende Januar 2022 recht, die Berater-Agentur ging allerdings in Berufung. Da diese nun zurückgezogen wurde, ist das Urteil rechtskräftig, Bremen muss die Provision damit nicht zahlen. Die Rücknahme hat außerdem den Verlust der Rechtsmittel zur Folge, es ist also keine weitere Anfechtung mehr möglich.

mib, tlü

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