Regionalliga (D)

Die Zulassungsvoraussetzungen der Regionalligen

Stadien, Unterbau, Trainerlizenz

Keine Stadion-Mindestgröße im Norden: Die Zulassungsvoraussetzungen der Regionalligen

In der Regionalliga Nord (hier Meppen-Fans in Drochtersen) gibt es keine geforderte Stadion-Mindestgröße.

In der Regionalliga Nord (hier Meppen-Fans in Drochtersen) gibt es keine geforderte Stadion-Mindestgröße. IMAGO/Werner Scholz

Verordnungen sind selten vergnügungssteuerpflichtig - da bilden die Regelwerke der Regionalligen keine Ausnahme: Der Blick in die PDF-Wüsten zeigt "rechtlich-strukturelle Zulassungsvoraussetzungen", "technisch-organisatorische Zulassungsvoraussetzungen" und "personell-administrative Zulassungsvoraussetzungen" - die darin formulierten Ansprüche verlieren sich teils in Details um Zaunhöhen, Stadionverbote und Parkleitbeschilderungen. Dennoch finden sich - etwa zu den Spielstätten - natürlich auch grundsätzliche Vorgaben. Und hier unterscheiden sich die fünf Staffeln der vierten Liga durchaus.

So ist in den Regionalligen West, Bayern und Südwest ein Minimum von 2.500 Zuschauerplätzen vorgeschrieben. Während erstere mindestens 150 überdachte Sitzplätze fordert, reichen bei den beiden weiteren 100 davon aus. Unterschiedlich werden auch die Ansprüche an den Gästebereich formuliert: Während man im Südwesten nichts dazu liest, fordert man in Bayern fünf Prozent der Sitz- und zehn Prozent der Stehplätze für den Gästeanhang. Mindestens 800 Plätze will man im Westen. (Und ja, befestigt muss der Gästebereich seit dieser Saison sein - etwas, das dem 1. FC Düren in der vergangenen Saison kurzzeitig Schweißperlen auf die Stirn trieb.

In Bayern kommt die Flutlichtpflicht

Im Nordosten wird eine Gesamtkapazität von mindestens 3.000 Plätzen verlangt, davon mindestens 300 Sitzplätze (100 davon überdacht). Bei der Gästekapazität werden 800 bis 1.000 Plätze empfohlen, 500 sind das Minimum. Zudem sind Pufferblöcke zwischen den beiden Lagern vorgeschrieben. Und im Norden? Da kommt man ganz ohne eine geforderte Mindestanzahl an Zuschauerplätzen aus (, wobei für Spiele mit erhöhtem Risiko durchaus konkrete Vorgaben - etwa zu Pufferzonen - zu finden sind).

Thema Flutlicht: Die Staffel Bayern hat als einzige Regionalliga noch keine Pflicht für gemeldete Spielstätten - bislang. Denn ab der Saison 2024/25 wird es wohl dazu kommen. Vereine wie etwa die SpVgg Ansbach oder der SV Schalding-Heining bekommen allerdings eine Übergangsfrist. Flutlicht-Ausnahmeregelungen bis zu zwei Jahren etwa für Oberliga-Aufsteiger gibt es natürlich auch in den weiteren Regionalligen.

Sportlicher Unterbau

Ein Thema, das in den Zulassungsverordnungen ebenso zur Sprache kommt, ist der sportliche Unterbau. Der Südwesten und Westen fordert von jedem Verein mindestens fünf Jugendmannschaften im Spielbetrieb, wobei A-, B-, und C-Junioren verpflichtend sind. Jeder Klub der Regionalliga Nordost muss mindestens vier Jugendmannschaften (darunter eine A-Junioren-Mannschaft) vorweisen. In Bayern braucht es mindestens drei Jugendmannschaften, davon mindestens je ein eigenständiges A- und B-Juniorenteam. Und im Norden? Da schweigt sich die Spielordnung zu diesem Thema aus.

Das übrigens gilt generell auch für ein wirtschaftliches Zulassungsverfahren: Keine der fünf Regionalligen führt ein solches aktuell vor der Saison durch, lediglich Bankbürgschaften zum Nachweis der Bonität müssen vorlegt werden - derzeit von 15.000 Euro (Nordost) bis 50.000 (Südwest). Bayern verzichtet auf eine solche Sicherheit, im Norden muss lediglich die Höhe der fälligen Verbandsabgaben (Schiedsrichterkosten, Heimspielabgabe etc.) mit einer Bürgschaft abgesichert sein.

Mindestens A-Lizenz für Trainer

Einheitlich hingegen sind die Ansprüche an die Cheftrainer aller (nach Sollstärke) 90 Teams: Mindestens die A-Lizenz ist obligatorisch - wobei bei einem Trainerwechsel Übergangsfristen gelten. Und auch Stellplätze für Videokameras und Medienplätze müssen überall geschaffen werden, schließlich werden inzwischen viele Partien der Regionalligen live gestreamt - im Westen etwa von Sporttotal, dessen Zusammenfassungen auch auf kicker.de zu finden sind.

Soll es dann eine Liga höher gehen, verschärfen sich die Anforderungen für die Vereine naturgemäß. So muss für Liga drei das zuletzt wieder einmal angepasste Zulassungsverfahren des DFB durchlaufen werden, in dem die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Vereine überprüft wird. Es gibt Eigenkapitalauflagen, die Minimalkapazität des Stadions beträgt 5.001 Plätze (mindestens 2.000 Sitzplätze), wenigstens 1.000 Karten gehen an Auswärtsfans. Professionalisieren müssen sich die Vereine dann auch in personeller Hinsicht: Ein Fanbeauftragter in Vollzeit ist zum Beispiel vorgeschrieben. 

jam

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