3. Liga (D)

Frauenfußball: SVWW schließt Kooperation mit SV Erbenheim

Aus Kapazitätsgründen keine eigenen Mannschaften möglich

SVWW schließt Kooperation zur Förderung des Frauenfußballs

Nico Schäfer, Sprecher der Geschäftsführung beim SVWW.

Nico Schäfer, Sprecher der Geschäftsführung beim SVWW. IMAGO/Rene Schulz

"Der Frauenfußball gewinnt immer mehr an Bedeutung, doch auf Grund der Infrastruktur in unserem Nachwuchsleistungszentrum können wir allein schon aus Kapazitätsgründen keine eigenen Frauen- oder Mädchenmannschaften melden. Deshalb ist für uns eine Kooperation mit einem Verein in Wiesbaden, mit dem wir bereits über unser Vereinsnetzwerk einen sehr guten Austausch haben, die beste Lösung", erklärte Nico Schäfer, Sprecher der Geschäftsführung beim SVWW.

Die Kooperation beinhaltet die komplette Ausrüstung aller Frauen- und Mädchenmannschaften - mit dem SVWW-Markenversprechen "Das W vereint" als Trikotwerbung. Außerdem soll es Hospitationsmöglichkeiten für Trainer des SV Erbenheim im SVWW-NLZ, Torhüterinnen-Fördertraining sowie gemeinsame Fußball-Feriencamps für Mädchen geben.

"Wir sind unglaublich stolz und freuen uns über die Möglichkeit einer langfristigen Zusammenarbeit mit dem SVWW. Dass die Kooperation unabhängig von der Ligazugehörigkeit des Vereins gilt, zeigt, wie wichtig der Frauenfußball dem SVWW ist", so Mike Steinbach, 1. Vorsitzender des SV Erbenheim. Gemeinsames Ziel sei es, den Mädchen- und Frauenfußball in Wiesbaden und Umgebung noch stärker in den Fokus zu rücken.

Kriterium in der Lizenzierungsordnung

Dies ist im Übrigen auch eine Lizenzierungsanforderung der DFL. In der Lizenzierungsordnung heißt es: "Als sportliches Kriterium wird zudem verlangt, dass der Bewerber den Frauenfußball fördert sowie einen Beitrag zu seiner Professionalisierung und zur Steigerung seiner Beliebtheit leistet, indem er eine Frauen- und/oder Mädchenmannschaft zu offiziellen Wettbewerben anmeldet oder eine Kooperationsvereinbarung mit einem Fußballklub abschließt, der eine Frauen- und/oder Mädchenfußballabteilung unterhält (B-Kriterium). Bewerber aus der 3. Liga müssen dem DFL e.V. die Unterlagen und Nachweise bis zum 1. März, Bewerber aus den Lizenzligen bis zum 15. März vorlegen. In besonders begründeten Fällen, insbesondere für Aufsteiger in die 2. Bundesliga, kann der DFL e.V. auf Antrag zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen."

Der SV Wehen Wiesbaden darf sich berechtigte Hoffnung auf den Aufstieg in die 2. Bundesliga machen, im engen Aufstiegsrennen aber nicht mehr patzen.

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cfl

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