Dem 30-Jährigen war vorgeworfen worden, am 22. Oktober während des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt den Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin angespuckt zu haben. Mit seinem Antrag auf Freispruch konnte sich Fandrichs Anwalt nicht durchsetzen.
Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus am Donnerstag leitete, sagt zum Urteil: "Unserer Überzeugung nach hat Clemens Fandrich den Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin aus nächster Nähe so vehement angebrüllt, dass dabei auch Speichel den Schiedsrichter-Assistenten im Gesicht getroffen hat. Es blieben aber letzte Zweifel, ob er tatsächlich Herrn Potemkin absichtlich ins Gesicht spucken wollte."
Fandrich war zunächst am 4. November vom DFB-Sportgericht wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten für sieben Monate gesperrt worden. Das Gremium hatte keinen Zweifel an der Darstellung Potemkins, der aussagte, dass ihm Fandrich auf das rechte Auge gespuckt habe.
Lesen Sie auch:
"Ein Grenzfall" - Warum Fandrichs Sperre drastisch reduziert wurde