Demnach dürfen die Hessen für das erste Heimspiel maximal 14.000 Karten an die eigenen Fans verkaufen, das Gästekontingent bleibt davon unberührt. Am Spieltag selbst darf es keinen Kartenverkauf geben. Darüber hinaus sind die Unterränge von Block 32 B bis 42 E einschließlich des Stehplatzbereiches in der Kurve West, die Oberränge für die Blöcke 33 I/33 H bis 43 I/43 H sowie die sich in diesem Bereich befindlichen Zwischenblöcke komplett zu schließen. Der Verein hat den Richterspruch angenommen.
Grund für die Strafe sind zum einen die Ausschreitungen durch Eintracht-Fans am 7. Mai beim 0:2 zu Hause gegen den 1. FC Köln. Nach Spielschluss hatten Dutzende Anhänger der Hessen den Innenraum des Stadions gestürmt. Die Polizei brachte die kritische Situation unter Kontrolle. Bilanz: Ein großer Teil der Werbebanden und eine High-Tech-Kamera wurden beschädigt.
Zum anderen wurden Vergehen im Frankfurter Zuschauerblock während der Auswärtsspiele beim 1. FC Nürnberg am 18. Februar, beim FSV Mainz 05 am 30. April und bei Borussia Dortmund am 14. Mai geahndet. Bei allen drei Spielen kam es zum Abbrennen von Pyrotechnik, in Mainz flog zudem ein Holzstock auf das Spielfeld.
Wie der DFB am Mittwoch weiter mitteilte, muss der Absteiger zudem 25.000 Euro für einen karitativen Zweck bezahlen.